Sie möchten beruflich kürzer treten und sich persönlich weiterentwickeln? Dann ist ein Sabbatical oder zumindest eine mehrmonatige Auszeit vom Job eine wertvolle Option. Wichtig ist, das Sabbatical so zu planen, dass Sie auch während der Auszeit vom Job lückenlos krankenversichert sind. Lesen Sie hier, welche Sabbatical-Modelle es gibt, wie sie funktionieren und worauf Sie aus versicherungstechnischer Sicht besonders achten müssen.
Egal ob ein Jahr oder nur drei Monate: Während eines Sabbaticals haben Sie die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren oder eigene Forschungsprojekte zu verfolgen. Oft wird das Sabbatical auch genutzt, um für längere Zeit auf Reisen zu gehen. Doch die berufliche Auszeit will gut geplant sein! Zunächst ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen.
In Deutschland haben nur Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. In der freien Wirtschaft können Unternehmen selbst entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitern eine Auszeit vom Beruf anbieten. Da das Sabbatical aber nicht nur ein "verlängerter Urlaub" ist, sondern auch der allgemeinen Weiterbildung dient und zudem eine Präventionsmaßnahme gegen Burnout darstellt, profitieren indirekt auch die Arbeitgeber. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber daher auch auf die Vorteile für ihn an. Dies erhöht die Erfolgschancen einer längeren Freistellung.
Es gibt verschiedene Sabbatical-Modelle. Aufgrund der in Deutschland geltenden Krankenversicherungspflicht müssen Sie auch während Ihrer beruflichen Auszeit versichert sein. Die versicherungsrechtlichen Besonderheiten haben wir für Sie für jedes Sabbatical-Modell zusammengefasst:
Sie erhalten bis zu 4 Wochen unbezahlten Urlaub. Zusammen mit Ihrem Jahresurlaub ergibt das eine Freistellung von bis zu zwei Monaten. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber weiterhin seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Dauert das Sabbatical länger als vier Wochen, ruht das Arbeitsverhältnis. Sie sind dann nicht mehr versicherungspflichtig, aber weiterhin krankenversichert. Waren Sie vorher gesetzlich krankenversichert, bleiben Sie automatisch als freiwilliges Mitglied versichert. Dies gilt auch für privat Krankenversicherte.
Bei diesem Modell bauen Sie Überstunden auf, die Sie während des Sabbaticals abbauen können. Der Vorteil: Sie erhalten weiterhin Ihr Gehalt und bleiben über den Arbeitgeber kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Dieses Modell funktioniert nur in Betrieben, in denen die Arbeitszeiten über Arbeitszeitkonten erfasst werden.
Ihr Arbeitgeber schreibt Ihnen Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien oder nicht verbrauchte Urlaubstage auf einem Langzeitkonto gut. Das angesparte "Wertguthaben" wird Ihnen während des Sabbaticals als Gehalt ausgezahlt. So haben Sie während des Sabbaticals ein festes Einkommen, die Krankenversicherung und alle anderen Sozialleistungen bleiben bestehen.
Sie arbeiten Vollzeit, bekommen aber nur einen bestimmten Teil Ihres Gehalts ausbezahlt, den einbehaltenen Teil erhalten Sie während des Sabbaticals als Lohnfortzahlung. So bleiben Sie sozialversichert. Dieses Modell ist vor allem bei Beamten beliebt.
Während des Sabbaticals bleibt die private Krankenversicherung grundsätzlich bestehen. Sinkt Ihr Jahreseinkommen durch das Sabbatical unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit (Stand: 2018) 59.400 Euro, ist auch ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Einmal die Welt bereisen – mehrmonatige Auslandsaufenthalte während des Sabbatjahres erfreuen sich besonders großer Beliebtheit, je nach Reiseziel und der Länge Ihres Aufenthalts.
Haben Sie einen Aufenthalt innerhalb der EU für nur wenige Wochen geplant, so können Sie im Sabbatical zwar die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist hier dennoch sinnvoll, da somit Kosten abgesichert sind, die eine GKV unter Umständen nicht deckt. Zudem können sonst Leistungen erbracht werden, die sich unter dem deutschen GKV-Niveau befinden. Informieren Sie sich deshalb ausreichend über die gesetzlich zugesicherten Leistungen im Zielland, da diese zwischen den einzelnen EU-Ländern variieren. Eine Übersicht aller Länder und der verschiedenen Abkommen, auch mit Nicht-EU-Staaten, können Sie hier einsehen.
Bei einem längeren Aufenthalt außerhalb der EU empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit einer Reise- oder langfristigen Auslandskrankenversicherung rundum abzusichern. Denn bei einem Krankheitsfall kommen schnell hohe Summen auf, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen. Während Ihres Sabbatjahres kommt Ihre Auslandsreisekrankenversicherung dann beispielsweise für teure Rücktransporte in die Heimat auf.
Setzen Sie sich vorher gründlich mit den verschiedenen Policen auseinander. Denn Sie können Ihr Sabbatjahr auch nur dann in vollen Zügen genießen, wenn Sie rundherum abgesichert sind und Ihnen in einem möglichen Krankheitsfall nicht der finanzielle Ruin droht. Wir versichern Ihnen, der Aufwand lohnt sich! Wir unterstützen Sie gerne.