Alle Versicherungen, die nicht privat, sondern beruflich veranlasst sind, können bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Sie mindern damit die zu zahlende Einkommensteuer. Dazu gehören unter anderem die Berufshaftpflichtversicherung oder die Unfallversicherung für Selbstständige und Freiberufler.
Bei der Steuererklärung ist zu entscheiden, ob sie als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Versicherungsbeiträge jährlich zusammengerechnet werden und einen Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen. Für den Höchstbetrag werden alle Versicherungen, die abgesetzt werden sollen, in ihrer Gesamtheit berücksichtigt.
Welche Versicherungen kann ich als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen?
- Krankenversicherung.
- Pflegeversicherung.
- Arbeitslosenversicherung.
- Haftpflichtversicherung (auch Kfz)
- Krankenzusatzversicherungen.
- Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
- Risikolebensversicherung.